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   BVerwG, 06.05.1966 - IV C 172.65   

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https://dejure.org/1966,1071
BVerwG, 06.05.1966 - IV C 172.65 (https://dejure.org/1966,1071)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1966 - IV C 172.65 (https://dejure.org/1966,1071)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1966 - IV C 172.65 (https://dejure.org/1966,1071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderung eines Erschließungsbeitrages - Entstehung einer Beitragspflicht nach dem Bundesbaugesetz (BBauG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1967, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1966 - IV C 172.65
    Voraussetzung für die Heranziehung von Grundstücken zu Erschließungsbeiträgen für Erschließungsanlagen, die in der Zeit vom 30. Oktober 1960 bis 29. Juni 1961 hergestellt worden sind, ist eine nach altem Recht vorhandene Rechtsgrundlage, jedoch bestimmt sich der Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke nach neuem Erschließungsrecht (Fortsetzung der Rechtsprechung vom BVerwG I C 88.63 in BVerwGE 18, 80).

    Die Person des Beitragsschuldners, die Errechnung des Beitrages, seine Fälligkeit usw. regeln sich aber für die in der genannten Zeit hergestellten Anlagen auch nach altem Recht, da §§ 134 ff. BBauG wiederum erst später in Kraft getreten sind (vgl. hierzu BVerwG I C 88.63 in BVerwGE 18, 80).

  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1966 - IV C 172.65
    Bebaute Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht für neue Erschließungsanlagen auch dann, wenn sie nicht weiter bebaut werden können (vgl. Urteil vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 -).

    Der erkennende Senat hat in der Sache BVerwG IV C 136.65 (Urteil vom 6. Mai 1966) entschieden, daß die Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Möglichkeit einer weiteren Bebauung entsteht.

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2006 - 9 ME 69/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine neu angelegte

    Es gibt indes keinen Vertrauensschutz des Bürgers dahingehend, dass an seinem Grundstück keine (weitere) Straße gebaut wird, die ihrerseits eine Beitragspflicht zu den Erschließungskosten begründet (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.5.1966 - IV C 172.65 - ZMR 1967, 223 = Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8a), und die künftige Belastung mit Erschließungsbeiträgen führt in aller Regel - so auch hier - nicht zur Abwägungswidrigkeit des die Erschließungsanlage festsetzenden Bebauungsplans (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.5.2005 - 1 MN 52/05 - ÖffBauR 2005, 90 = BauR 2005, 1219 [nur Leitsatz]).
  • BVerwG, 22.05.1978 - 4 B 45.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Es ist nicht ersichtlich, daß die von der Beschwerde bezeichneten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1961, NJW 1961 (gemeint ist wohl das Urteil BVerwG I C 54.57, NJW 1961 S. 2077 = BVerwGE 12, 87), vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 172.65 - und vom 11. Dezember 1970 - BVerwG TV C 24.69 - sich mit Rechtsfragen befassen, die das Berufungsgericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat.
  • BVerwG, 10.10.1973 - IV B 138.73

    Rechtsmittel

    Eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 172.65 - (BayBgm 1966 Nr. 12 mit geändertem Leitsatz) liegt nicht vor.
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